Der therapeutische Prozess

Befundaufnahme

  • Anamnesegespräch
  • Testverfahren
  • Freie Beobachtungen
  • individuelle Zielsetzung

Patienten- / Elterngespräch

  • Befundergebnisse ermitteln
  • Ziele der Therapeuten
  • Ziele des Patienten / Ziele der Eltern

Auf der Grundlage des Anamnesegesprächs, standardisierten Test- und Screeningverfahren sowie den freien Beobachtungen wird ein zielgerichteter und individueller Behandlungsplan aufgestellt. Die Durchführung der Behandlung geschieht in enger Abstimmung mit den Patienten / Eltern, Angehörigen, dem Arzt, sowie bei Bedarf mit den Erziehern oder Lehrern.

Ergänzend erhalten der Patient bzw. die Eltern spezifische Anregungen und Übungen für zu Hause.

Beratung bei Wohnraum- oder Arbeitsplatzanpassung, sowie bei der Hilfsmittelversorgung kann bei Bedarf ebenfalls Bestandteil der Therapie sein.

Die Verordnung

Ergotherapie ist ein verschreibungspflichtiges Heilmittel. Ein entsprechendes Rezept bekommen Sie von Ihrem Haus- oder Facharzt. Die Behandlung kann in der Praxis oder als Hausbesuch durchgeführt werden. Dies ist entsprechend vom Arzt zu vermerken.

Wir besitzen die Zulassung für alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen Berufsgenossenschaftliche Versicherungen und Unfallkassen.

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